BESUCHSVERBOT IN DEN EINRICHTUNGEN

13.03.2020

Generelles Besuchs- und Kontaktverbot auf Empfehlung der Behörden

Bitte haben Sie Verständnis dafür, das wir gemäß den dringenden Empfehlungen des Kreises Steinfurt, ein generelles Besuchsverbot aussprechen müssen. Dies stellt eine reine Vorsichtsmaßnahme dar. In einem begründeten Einzelfall kann in Absprache mit der Pflegedienstleitung eine Ausnahme erfolgen. Hintergrund ist die erhöhte Gefahr einer Weiterverbreitung des Corona-Virus durch zu viel Publikumsverkehr. Die Maßnahme dient insbesondere dem Schutz von Bewohner*innen, Besucher*innen und unseren Mitarbeiter*innen. Darüber hinaus können wir, aus dem gleichen Grund, leider unsere Räumlichkeiten aktuell nicht für externe Veranstaltungen zur Verfügung stellen und auch keine externen Besucher in der Cafeteria bewirten.  Die jeweiligen Veranstalter wurden durch uns informiert. Wir hoffen auch hierbei auf Ihr Verständnis.


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