Wahlleistungen
Folgende Wahlleistungen werden gegen gesonderte
Rechnungsstellung erbracht bzw. angeboten:
Hauswirtschaftliche Wahlleistungen:
- Wohnungsreinigung
- Mahlzeitenversorgung in der Wohnung
- Mahlzeitenversorgung in den Speiseräumen der Senioreneinrichtungen
- Wäschedienst
- Gemeinschaftsveranstaltungen externer Dritter
Pflegerische Wahlleistungen:
- Pflegerische Leistungen im Rahmen eines Notfalleinsatzes
- Vorübergehende Pflege im Krankheitsfall
- Regelmäßige Pflege - Hilfe bei der Grundpflege – Behandlungspflege
- Therapeutische Versorgung
Technische Wahlleistungen:
- Aufstellen, Aufhängen oder Abhängen von Einrichtungsgegenständen und Gardinen
- Transport von schweren Gegenständen, Möbeln etc. innerhalb der Wohnanlage bei Anlieferung oder Abtransport
bis zum Hauseingang
- Austausch von Glühlampen
- Sonstige kleine Reparaturen, die ohne großen Zeitaufwand und Materialeinsatz erledigt werden können
Die Durchführung umfangreicher Montagearbeiten, Schönheitsreparaturen usw. zählt
nicht zum Bereich der kleineren technischen Wahlleistungen.
Betreuungswahlleistungen
- Begleitung bei Arztterminen
- Unterstützung bei einer MDK-Begutachtung
- Besuchsdienste
- Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen
- Hilfe beim Einkaufen
Information zu Wahlleistungen
Die dargestellten Wahlleistungen werden von den Kooperationspartnern selbst
erbracht, organisiert oder vermittelt. Die Kooperationspartner sind nicht verpflichtet,
die Wahlleistungen selbst vorzuhalten. Über die Inanspruchnahme der Wahlleistungen wird mit den entsprechenden
dritten Dienstleistern ein Vertrag abgeschlossen.
Die Abrechnungen dieser Wahlleistungen erfolgen direkt zwischen der Bewohnerin /
dem Bewohner des Service Wohnens und dem Leistungsanbieter.
Daneben können sich die Bewohner selbstverständlich um andere Dienstleistungsmodule selbst bemühen oder
bereits vorhandene Leistungen weiter in Anspruch nehmen.