Besuchsregelungen

20.06.2022

Besuchsregelungen gem. CoronaAVEinrichtungen v. 20.06.2022

Besucherinnen und Besucher dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Std. sein darf, vorliegt.         2. Schnelltests können in der Einrichtung angeboten werden.         3. Tragen Sie bitte in der Einrichtung mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-                  Schutz           Die Einrichtungsleitung


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