Informationsbrief Mai 2021

28.05.2021

BESUCHSREGELUNGEN/MASKENPFLICHT/TESTUNGEN

Aufgrund der sinkenden Inzidenzzahlen im Kreis Steinfurt treten ab sofort folgende Lockerungen und Änderungen ein: Geimpfte und Genesene Besuchende müssen sich bei Betreten der Einrichtung dem Screening unterziehen. Ein Corona-Schnell-Test ist nicht mehr erforderlich. Nicht komplett Geimpfte und nicht geimpfte Besuchende müssen sich weiterhin einem Corona-Schnelltest unterziehen oder einen Nachweis vorlegen. Dieser Schnelltest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Wir nutzen weiterhin unser „Testzentrum“ im Erdgeschoss neben der Kapelle. Öffnungszeiten unseres „Testzentrums“: Täglich von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr Wir möchten Sie ausdrücklich bitten nur in den o.g. Zeiten ins Haus zu kommen. Testungen zu anderen Zeiten sind nur in vorher abgesprochenen Ausnahmefällen möglich. Wir danken für Ihr Verständnis! Die Besucherzahl ist nicht mehr begrenzt. Wir bitten Sie jedoch, die Besuchsgruppen klein zu halten, um weiterhin die Abstandsregelungen in den Bewohnerzimmern einhalten zu können. Für Besuchende ist die Nutzung der öffentlichen Bereiche, wie Stifts-Cafe, Garten und Sitzecken auf den Wohnbereichen leider nicht möglich. Das Tragen eines Mund-Naseschutzes ist für Besuchende grundsätzlich nicht mehr vorgeschrieben, jedoch bitten wir Sie ausdrücklich darum im öffentlichen Bereich im Haus (auf dem Weg zum Bewohnerzimmer) einen Mund-Naseschutz zu tragen.    Der Verzehr von Speisen und Getränken in den Bewohnerzimmern ist wieder möglich. Für Kaffeespezialiäten steht Ihnen unser Kaffeeautomat gegenüber den Aufzügen im Erdgeschoss zur Verfügung. Eine Kasse zwecks Bezahlun


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