Neue Besuchsregelungen im St. Josef-Stift
Wir möchten Sie über Neuerungen der Corona-Schutzverordnung informieren: Ab sofort müssen sich Besucher, deren Zweitimpfung länger als sechs Monate zurückliegt, einem Corona-Schnelltest unterziehen. Bitte halten Sie bei Ihrem Besuch den Impfnachweis bereit. Gern können Sie auch einen Testnachweis mitbringen. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. Das Kurzscreening ist für alle Besucher weiterhin erforderlich. Aufgrund der derzeitigen Situation haben wir die Öffnungszeiten unseres Testzentrums ab sofort erneut verändert. Öffnungszeiten Testzentrum im St. Josef-Stift ab sofort: Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr Samstag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr Sonntag 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr Sollten Sie zu anderen Zeiten ins Haus kommen, bringen Sie bitte einen Negativtest mit. Wir danken für Ihr Verständnis! Wir bitten Sie im öffentlichen Bereich im Haus weiterhin einen Mund-Naseschutz zu tragen. Auch unsere Mitarbeitenden sind verpflichtet, einen Mund-Naseschutz zu tragen und werden mindestens zwei Mal wöchentlich getestet. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Adventszeit! Petra Baumann Einrichtungsleitung Ulrike Hüls-Klespe&n