Lockerung der Besuchsverbote

08.05.2020

Neue Regelungen zur Begegnung

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner, sehr geehrte Angehörige, inzwischen sind mehr als 6 Wochen vergangen, in denen unsere Einrichtungen aufgrund der Corona Pandemie weitestgehend für Besucher gesperrt waren. Dies erfolgte auf der Grundlage behördlicher Anordnungen zur Vermeidung eines Viruseintrags in den besonderen Risikogruppen der hier lebenden Menschen. Für die Unterstützung und ihr Engagement sowie das Verständnis bei der Umsetzung der Maßnahmen danken wir Ihnen sehr herzlich. Wir haben mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln versucht, die daraus resultierenden seelischen Belastungen für die Betroffenen aufzufangen. Das Ministerium für Arbeit und Gesundheit des Landes NRW hat nun verfügt, dass ab dem 10.Mai Lockerungen der Besuchsregelungen vorgenommen werden sollen. Bei allem tief empfundenen Verständnis für Ihre Situation als An- und Zugehörige und für die Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen der Stiftung St. Josef können wir aus organisatorischen und logistischen Gründen die Vielzahl der vorgeschlagenen Lockerungs-regelungen nicht umsetzen. Wir werden Ihnen einrichtungsspezifisch und individuell Möglichkeiten zur Begegnung anbieten. Sämtliche Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, Sie wieder zusammenzubringen aber auch, Bewohner und Bewohnerinnen und nicht zuletzt unsere Mitarbeiter/innen zu schützen und das Infektionsrisiko zu minimieren.  Nicht alle Bewohner in den Einrichtungen werden bereits am Sonntag besucht werden können. Aber vielleicht auch dies: Muttertag ist jeden Tag. Auch von daher möchten wir an Ihre Geduld und an Ihr Verständnis appellieren. Die Vorbereitungsteams in den verschiedenen Einrichtungen der Stiftung St. Jose


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