Corona-Besuchsregelungen

09.12.2021

Aktuelles

Mit steigenden Corona-Fallzahlen und bislang unklaren Auswirkungen der neuen Virus-Mutationen bitten wie Sie dringend, weiterhin verstärkt auf die Einhaltung unserer Hygiene- und Infektionsschutzregeln zu achten. Wir bitten um Ihre Mithilfe, das Virus aus unseren Einrichtungen heraus zu halten. Damit schützen Sie unsere Bewohner und Gäste, unsere Mitarbeitenden und sich selbst. Folgende Regeln gelten bis auf weiteres: • Eintritt nur mit aktuellem amtlichem negativem Testnachweis, nicht älter als 24 Stunden. Testungen können auch vor Ort durchgeführt werden. Erkundigen Sie sich in den Einrichtungen nach den jeweiligen Testzeiten. • Vor Eintritt in die Einrichtung Durchführung eines Kurzscreenings mit Erfassen der Kontaktdaten sowie Abfrage aktueller Symptome, Impfstatus und Temperaturmessung. • Vermeidung von Besuchen, wenn aktuell entsprechende o. ähnliche Symptome vorliegen. • Maskenpflicht, bevorzugt FFP2. Bei Besuchern ohne gültigen Impf- bzw. Genesenennachweis ist zwingend das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich. • Konsequentes Einhalten der Schutz- und Hygieneregeln (AHA + L-Regeln). • Aufenthalt bei Besuchen nach Möglichkeit im Bewohner- bzw. Gastzimmer oder im Freien. • Bitte informieren Sie die Einrichtungsleitung, wenn im Nachgang zu ihrem Besuch zeitnah bei Ihnen eine SARS-CoV-2-Infektion auftritt oder ein positiver PoC- bzw. PCR-Test erfolgt. Auszug aus der CoronaAVEinrichtungen des Landes NRW: Werden bei Besucherinnen und Besuchern Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion festgestellt oder verweigern sie eine Mitwirkung am Kurzscreening, ist ihnen der Zutritt zur Einrichtung zu verweigern; ausgenommen ist die Begleitung Sterbender.


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